Freedom of Press 2.0

oben: verletztes Persönlichkeitsrecht, unten: Meinungsfreiheit



Über Jahre hinweg haben deutsche Feuilletons, Talkrunden und selbsternannte Menschenrechtler darüber diskutiert, ob die Mohammed-Karikaturen unter die Presse-und Meinungsfreiheit fallen mit meist positivem Ausgang für die Pressefreiheit - und nun das!

Ein Hamburger Gericht hat per einstweiliger Verfügung den Vertrieb der aktuellen "Titanic"-Ausgabe gestoppt, nachdem der Vatikan dagegen geklagt hatte.

Nochmal: Muslime, die sich über die in ihren Augen geschehene Verunglimpfung ihres Religionsstifters empören und sich entwürdigt fühlen, sollen erst Mal lernen, was Demokratie und Pressefreiheit bedeuten und die Füße still halten.

Wenn es hingegen um eine christliche Institution wie den Papst geht, dann hört der Spaß auf?!

Wie ist das nun zu deuten?! Sollen sich die in Deutschland lebenden Muslime damit abfinden, dass ihr Glaube und der Respekt der Mehrheitsgesellschaft davor ein nur geduldetes, marginales Dasein fristen?! 

Man kann nur den Kopf schütteln vor so viel Heuchelei und hoffen, dass das Urteil in der nächsten Instanz aufgehoben wird. Im Sinne der Pressefreiheit und im Sinne der Gleichheit der Religionen!






Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen